Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen animal souls aus Hedingen und dem Auftraggeber. Sie gelten verbindlich als anerkannt, spätestens bei der ersten Auftragserteilung an animal souls, aber auch für alle zukünftigen Aufträge, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

Vor Betreuungsbeginn

Der Tierbesitzer kennt und akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von animal souls.
Es werden nur Hunde betreut, die über einen gewissen Grundgehorsam verfügen und kein aggressives oder unsoziales Verhalten zeigen.
Hunde deren Besitzer länger abwesend sind (Ferien, Krankheit etc.) werden nur zuhause betreut, wenn sonst noch jemand anwesend ist, der aber allenfalls Entlastung bei der Betreuung benötigt. Es werden keine Tiere angenommen, die länger komplett allein gelassen werden.
Hunde/Pferde: Vor einer Betreuung wird zusammen mit dem Besitzer und seinem Tier ein Probespaziergang unternommen und je nach Bedarf ein Probetag vereinbart. Bei Heim-/Hofbetreuung wird ein Erstgespräch vor Ort vereinbart. Dieses Abklärungsgespräch ist kostenlos.

Verpflichtungen animal souls

Jedes Tier wird individuell, art- und bedürfnisgerecht behandelt und im vereinbarten Umfang versorgt.
Bei Verletzungen oder Krankheit wird - wo möglich nach Rücksprache mit dem Auftraggeber - der betreuende Tierarzt aufgesucht. Im Notfall geht animal souls zum nächstgelegenen Tierarzt. Die Kosten für ärztliche Leistungen müssen vom Auftraggeber selbst getragen werden. Der Auftraggeber übergibt animal souls vor der Betreuung die ausgefüllte Betreuungsvereinbarung.
Die Routen der Spaziergänge werden anhand der äusseren Bedingungen (Hitze, Gewitter etc.) sowie Verhalten/Alter/Gesundheit des Hundes/Pferdes bestimmt und angepasst.

Verpflichtungen des Tierbesitzers

Betreute Tiere müssen bei AMICUS/ANIS angemeldet sein. Bei Ferienabwesenheiten hinterlegen Sie bitte sämtliche Dokumente/Ausweise entsprechend.
Futter, Einstreu, Medikamente etc. müssen für die gesamte Betreuungszeit zur Verfügung stehen. Fehlendes Material wird entsprechend verrechnet (siehe Tarife).
Hunde/Katzen dürfen an keiner ansteckenden Krankheit (wie zum Beispiel Flöhe, FeLV, FIP, Zwingerhusten etc.) leiden. Ansonsten muss der Auftraggeber dies zwingend animal souls mitteilen. Der Pferdehalter versichert ebenfalls, dass sein Pferd frei von ansteckenden Krankheiten ist und aus einem seuchenfreien Bestand kommt. Dasselbe gilt bei allen anderen betreuten Tierarten. animal souls verpflichtet sich im Gegenzug zwischen den verschiedenen Betreuungsterminen, alle nötigen hygienischen (Vorsichts-)Massnahmen vorzunehmen und einzuhalten.
Der Auftraggeber informiert ehrlich über Verhalten/Eigenheiten der Tiere, damit die Betreuung bedürfnisgerecht und zur Sicherheit aller Beteiligten (auch unterwegs) geleistet werden kann. Insbesondere bei Hunden ist für die richtige Reaktion in entsprechenden Situationen wichtig zu wissen: Verhalten bei Hundebegegnungen, Jagdverhalten, Rückruf, Katzen, Kinder, Menschenbegegnungen, Läufigkeit, Geräusche, Verkehr, gibt es vergangene Beissunfälle etc. Ähnlich verhält es sich bei Pferden (Reaktionen auf Artgenossen, Geräusche, Fahrzeuge, Strassensicherheit, Wettereinflüsse etc.). Tiere in Gruppenhaltung können nicht in problematischen Konstellationen betreut werden, der Auftraggeber muss vorher für ein ausgewogenes Gruppengefüge sorgen oder über eine entsprechende Infrastruktur verfügen (z.B. Buchten o.a. für Ziegen).
Während der Betreuungsperiode bis zur Rückgabe des Haus- oder Wohnungsschlüssels hält der Auftraggeber persönliche Unterlagen, Wertsachen etc. verschlossen bzw. unzugänglich aufbewahrt. Werden in den anvertrauten Räumen bezüglich Hab und Gut Unregelmässigkeiten festgestellt (Einbruch, Brand, Rohrbruch, etc.), ist animal souls berechtigt, Polizei, Feuerwehr oder Handwerker-Notdienste einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten übernimmt der Auftraggeber vollumfänglich.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, animal souls zu informieren, sobald er wieder Zuhause ist und die Tiere wieder in Obhut des Besitzers sind. Schlüssel/übergebene Gegenstände werden somit zurückgeben und die Betreuung abgeschlossen. Solange keine Rückmeldung erfolgt, werden die Tiere weiterhin versorgt und diese Dienstleistungen in Rechnung gestellt.
Allgemein, aber insbesondere bei älteren, kranken Tieren ist unbedingt mitzuteilen, was im Falle des Todes mit dem Tier passieren soll. Sollte sich ein zu betreuendes Tier so schwer verletzen oder erkranken, dass der Tierarzt zum Einschläfern des Tieres rät und der Auftraggeber ist nicht zeitnah erreichbar, ist animal souls berechtigt, das Tier einschläfern zu lassen.


Diskretion und Wahrung der Privatssphäre

animal souls verpflichtet sich dazu, über alle die im Rahmen einer Betreuung, Gespräches, Beratung oder Behandlung bekannt gewordenen Informationen auch nach Ablauf des Auftragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Sämtliche Daten werden nur für interne Zwecke (Rechnungen, Organisation zwischen animal souls und Kunden) verwendet.

Haftungsausschluss und Verantwortung des Klienten

Alle auf dieser Website beschriebenen Angebote und Dienstleistungen und sonstige Informationen ersetzen nicht den Gang zu einem Arzt. Es sind auch keine Behandlungen im medizinischen Sinne und können zusätzlich zu einer schulmedizinischen Behandlung angewendet werden. Ärztliche Anordnungen werden nicht aufgehoben, bestehende Behandlungen dürfen nicht abgebrochen oder Medikamente ohne Rücksprache mit einem Arzt abgesetzt werden. Bei den beschriebenen Angeboten, Dienstleistungen und Informationen übernimmt der Klient selbst die volle Verantwortung für sein Handeln. Eine Haftung seitens animal souls wird gemäss OR (Schweiz) oder entsprechendem Landesrecht ausdrücklich ausgeschlossen.


Versicherungen und Haftung

Der Tierbesitzer haftet für alle von seinem Tier verursachten Schäden während der betreuten Zeit. Bei Verletzungen am Tier während der Betreuungszeit haftet animal souls nur für allfälliges vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Falls eine Hündin läufig wird, trägt die Tierbetreuerin keine Verantwortung für daraus entstandene Folgen und Kosten. Dasselbe gilt beim Entweichen und allfälligen Konsequenzen bei allen Tierarten.
Der Besitzer von jedem von animal souls betreuten Hund, muss gemäss dem Kantonalen Hundegesetz (§ 6) des Kantons Zürich, über die obligatorische Haftpflichtversicherung und die entsprechende Deckung (1 Million CHF) für Hunde verfügen.
animal souls übernimmt keine Haftung für Schäden, welche die zu betreuenden Tiere in Wohnung/Stall/Gehege des Auftraggebers während dessen Abwesenheit anrichten.
animal souls verpflichtet sich zur sorgfältigsten Pflege des Tieres. Sollte trotzdem ein Tier infolge Krankheit, Altersschwäche, Unfall etc. sterben, schuldet animal souls weder dem Auftraggeber noch dem Eigentümer eine Entschädigung. Entstehende Kosten aufgrund Betreuungsausfalls meinerseits durch Unfall oder Krankheit, werden diese von animal souls nicht übernommen.
animal souls verfügt über einen Zusatz in der Haftpflichtversicherung sowie den Einbezug der Benutzung von Fremdpferden, Reiten fremder Pferde.

Zahlungsbedingungen

Die gesamten Ferienbetreuungskosten müssen spätestens bei Betreuungsbeginn bezahlt werden.
Die Betreuungskosten können per Post/Banküberweisung oder in bar/TWINT bezahlt werden.
Einzelspaziergänge/Einsätze: Barzahlung/TWINT.
Regelmässige Spaziergänge/Einsätze: Einzel- oder Monatsrechnung möglich, Zahlungsfrist 10 Tage
Tagestermine/Hundespaziergänge etc.: Absage/Annullation spätestens 24h vorher, sonst werden die Kosten im vereinbarten Rahmen verrechnet.
Ferienbetreuungen: Annullation spätestens 10 Tage vorher, ansonsten wird die Hälfte des Betrags verrechnet. Die Stornogebühr beträgt CHF 50.-.

Allgemeine Bedingungen

Alle nicht definierten Bestimmungen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Standort von animal souls (Hedingen ZH).
 
©2024 animal souls, 8908 Hedingen Letzte Änderung 08.02.2024